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Kursrallye: Kryptowährungen sind Scharia-konform

Die Nachricht hat wie eine Bombe eingeschlagen: Innerhalb von weniger als eine Stunde schoß der Bitcoin um 1.000 Dollar nach oben. Kryptowährungen haben heute quasi offiziell 1,8 Milliarden potenzielle neue Käufer erschlossen. Blossom Finance, ein Mikrofinanz-Unternehmen aus Indonesien, hat in einem 21-seitigen Arbeitspapier (hier herunterladen) dargelegt, warum Bitcoin Scharia-konform ist, zumindest so lange die jeweiligen Landesgesetze die Kryptowährung nicht verbieten.

Islam und Bitcoin
In den letzten Jahrzehnten haben sich zahlreiche Banken auf Scharia-konformes Banking spezialisiert und sämtliche Großbanken haben Scharia-konforme Produkte im Angebot. Denn letztlich geht es weltweit um 1,8 Milliarden Moslems = potenzielle Kunden.

Islamisches Banking hat eine ganze Reihe von Sonderregeln zu beachten. Zum Beispiel ist die Zinsnahme für Kredite im Islam untersagt. In der islamischen Welt wurden Kryptowährungen schon mehrfach diskutiert. Während einige Religionsführer Kryptowährungen als kompatibel mit dem Islan ansahen, widersprachen andere: So hat das Oberhaupt der Moslems in Ägypten beispielsweise eine Fatwa gegen den Bitcoin ausgesprochen.

Das aktuelle Forschungspapier
Das aktuelle Forschungspapier von Mufti Muhammad Abu Bakar sieht Bitcoins als klar Scharia-konform an. Außer: Es gibt ein Verbot von Kryptowährungen durch die weltlichen Autoritäten. Das Forschungspapier untersucht dazu detailliert die unterschiedlichen islamischen Rechtsauffassungen zum islamischen Banking. Kernproblem dabei ist, dass die Scharia kein festes Gesetzbuch ist, sondern viel mehr ein – teilweise diffuses – System an religiösen Dogmen und Lebensregeln, was durchaus Raum für unterschiedliche Meinungen und Interpretationen gibt. Bei der Untersuchung wurde auch deutlich, dass die meisten bisherigen religiösen Aussagen zum Bitcoin unvollständig waren, im Hinblick darauf, was Bitcoin ist. Denn Bitcoin ist eben nicht nur eine Währung sondern vor allem auch eine Transaktion und ein Zahlungssystem.

Hinzu kommt, dass die Scharia auch im Zusammenhang mit lokalen Gesetzen zu sehen ist. Wenn diese – wie beispielsweise in Indonesien – Kryptowährungen als Zahlungsmittel verbieten, so kann dort Bitcoin nicht als Scharia-konformes Geld angesehen werden. In anderen Ländern, die Bitcoin als Zahlungsmittel nicht verbieten – wie Deutschland – kann der Bitcoin hingegen als Islam-konforme Währung verwendet werden. Kompliziert wird es, da auch in Indonesien durchaus Bitcoin gehandelt werden kann – nur darf es eben nicht als Geldersatz verwendet werden.

Die Blockchain beweist, dass man ein Asset – Coins – auch tatsächlich besitzt. Fiatgeld ist hingegen als Kredit der Notenbank an Privatbanken ausgereicht – und damit für den Islam und die Scharia-regeln durchaus problematisch. So gesehen, sind Bitcoin und zahlreiche weitere Kryptowährungen sogar im Vorteil.

ICOs und Scharia
ICOs hingegen sind problematisch. Ein Kernpunkt der Scharia-Regeln ist der Erhalt (von Vermögen) und die Vermeidung von Risiken. Kein Moslem soll mehr Geld investieren, als er zu verlieren bereit ist. Hinzu kommt, dass ICOs oftmals sehr vage sind bezüglich dem, was Investoren tatsächlich bekommen und was die Rechte der Token-Käufer sind. Damit werden sie Gharar, d.h. beinhalten enorme Risiken, die das islamische Recht verbietet.