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Japan und SEC aufgeschlossen für ICOs – Bitcoin-ETFs bald möglich

Die Regulierung der Kryptowährungen ist ein Streitpunkt weltweit: Für Regierungen, Notenbanken, Wissenschaftler und Unternehmen. Und natürlich für Krypto-Anlager, haben doch unterschiedlichste Regulierungsansätze bzw. allein schon diesbezügliche Gerüchte den Kryptomarkt erheblich bewegt, wobei eine zunehmende Regulierung meist zu fallenden Kryptokursen führte.

Fakt ist, über ICOs (“Initial Coin Offerings”) konnten Unternehmen Geldaufnehmen und das außerhalb einer Regulierung wie es sie für Aktiengesellschaften gibt. Und das ist Regierungen – aber inzwischen auch Verbraucherschützern – ein Don im Auge. Und das nicht zu unrecht. So zeigte eine kürzlich erschienene Studie, dass über 80% aller ICOs deutliche Zeichen für Missbrauch bzw. Betrug aufwiesen.

Beim Thema Regulierung zieht die US-Börsenaufsicht, die durchaus den Ruf eines hart durchgreifenden Watchdogs hat, stets ein besonderes Augenmerk auf sich. Und kürzlich hat der SEC-Chef Jay Clacton zu Kryptowährungen und ICOs geäußert, und dass durchaus vorsichtig wohlwollend. Auch das Thema von Krypto/Bitcoin-ETFs (Exchange Traded Funds) ist wieder Gespräch, nachdem die SEC in der Vergangenheit beispielsweise den geplanten Bitcoin-ETF der Winklevoss-Zwillinge untersagt hatte.

Auch in Japan, einem der wichtigsten Kryptomärke weltweit, tut sich in Sachen ICO-Regulierung einiges. Dort wurde kürzlich ein ICO-Leitfaden veröffentlicht, der mit der Unterstützung der Regierung erstellt wurde und der auch Grundlage für entsprechende Gesetze werden soll.

SEC und Kryptoregulierung
Auf einer Veranstaltung an der amerikanischen Elite-Universität Princeton äußerte sich der SEC-Chef sehr differenziert zu ICOs und auch, wie die jeweils emittierten Token aus Finanzsicht unterschiedlich einzuschätzen sind, nämlich als (Geld-) Anlageinstrument oder als Wertgutschein, wie man es von Restaurantvouchers, Reisegutscheinen etc. kennt. Spannend ist diese Unterscheidung, da Anlageinstrument im Prinzip weltweit der Regulierung der Finanzaufsicht (in Deutschland wäre das die Bafin) unterliegen während eine Produkt-Wertgutscheine im Prinzip unreguliert sind. Allenfalls gibt es im Verbraucherschutz ein paar grobe Grundregeln zu solchen Vouchern. Insofern bedeutet das, dass auch der SEC-Chef nicht automatisch eine Zuständigkeit für seine Behörde sieht, nämlich dann nicht, wenn nur “Utility-Tokes”, d.h. Wertgutscheine emittiert werden.

Darüber hinaus versuchte Clayton die Vorteile der Regulierung für die Technologie zu betonen. Denn wenn der Ruf der Krypto-Tokens durch vielfältige betrügerische ICOs einmal verbrannt ist, dann ist es auch für die zugrunde liegende Technologie schwieriger sich durchzusetzen. Außerdem würde eine früh einsetzende Regulierung dafür sorgen, dass gar nicht erst soviel Vertrauen verbrannt wird, dass dann zu einem (zu späten) Zeitpunkt eine überharte Regulierung einsetzt, die dann eine ganze Branche “abwürgt”.

Kommt der Bitcoin-ETF?
Dokumente der SEC von Ende März zeigen, dass man sich erneut mit Bitcoin-ETFs beschäftigt. Das ist nach der Ablehnung der bisherigen Produkte positiv, zeigt es doch, dass man das Thema bei der SEC nicht komplett und abschließend abgehakt hat. Positiv dafür könnte auch sein, dass mit den börsengehandelten Future-Kontrakten an der Chicago Mercantile Exchange und der Chicago Board Options Exchange es inzwischen regulierte Anlageprodukte auf Kryptowährungen bereits gibt. Nur stehen Futures als Geldanlage ausschließlich Profi-Investoren zur Verfügung während ETFs die breite Masse der Privatanleger erreichen.

Insofern bleibt festzuhalten: Die Chancen auf Bitcoin-ETFs stehen gut, wenngleich es noch zu früh ist, die Champagnerkorken knallen zu lassen. Mittelfristig kommt der Bitcoin-ETF mit Sicherheit.

Japan bringt Gesetze zur ICO-Regulierung auf den Weg
Japans Regierung hatte vor einiger Zeit eine Arbeitsgruppe gegründet, die die regulativen Rahmenbedingungen für ICOs entwerfen sollte. Diese Arbeitsgruppe hat nun einen Leitfaden vorgelegt, der auch Grundlage für die zu erstellenden Gesetze sein soll.

Damit erhalten gerade auch etablierte Unternehmen Planungssicherheit und eine Orientierung zu den Kosten, die ein ICO mit sich bringen kann. Eckpunkte des Leitfadens sind beispielsweise, dass die Token-emittierenden Unternehmen Daten zu den Investoren erfassen und vorhalten. Außerdem werden grundlegende Informationspflichten des Unternehmens gegenüber Token-Inhabern festgelegt sowie Eckpunkte zum Inhalt der ICO-Whitepapers. Aktuell liegt der Leitfaden bei der japanischen Finanzaufsicht FSA. Auch hier ist der Fortschritt deutlich positiv zu bewerten – für Investoren aber auch für (seriöse) ICOs.